Verwaltungsgerichtshof 91/10/0162

91/10/0162Verwaltungsgerichtshof21.12.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1992

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 20.940,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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