Verwaltungsgerichtshof 91/10/0151

91/10/0151Verwaltungsgerichtshof18.04.1994

Regest

Unterschrift des Genehmigenden Vervielfältigung von Ausfertigungen Unterschrift Genehmigungsbefugnis Parteistellung Parteienantrag Behördenbezeichnung Behördenorganisation Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Säumnisbeschwerde Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Unterschrift Zurechnung von Organhandlungen Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Beglaubigung der Kanzlei Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG Inhalt der Säumnisbeschwerde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1994

Spruch

Die Beschwerde zu den Punkten 1.) und 3.) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde zu Punkt 2.) wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

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