Verwaltungsgerichtshof 91/10/0139

91/10/0139Verwaltungsgerichtshof17.02.1992

Regest

Anforderung an ein Gutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die unter 1) bis 5) angeführten Beschwerdeführer haben dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- zu gleichen Teilen und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die unter 6) genannten Beschwerdeführer haben dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 2.530,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Gegenschrift einschließlich des Kostenbegehrens der Firma T U-KG in H, vertreten durch Dr. Y, Rechtsanwalt in S, wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.