Verwaltungsgerichtshof 91/10/0130

91/10/0130Verwaltungsgerichtshof05.07.1993

Regest

Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Grundsatz der Unbeschränktheit rechtswidrig gewonnener Beweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0130

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1991100130.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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