Verwaltungsgerichtshof 91/10/0125

91/10/0125Verwaltungsgerichtshof30.05.1994

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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