Verwaltungsgerichtshof 91/10/0111

91/10/0111Verwaltungsgerichtshof26.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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