Verwaltungsgerichtshof 91/10/0107

91/10/0107Verwaltungsgerichtshof14.06.1993

Regest

Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Verschulden Andere rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.