Verwaltungsgerichtshof 91/10/0102

91/10/0102Verwaltungsgerichtshof30.03.1992

Regest

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land und Forstwirtschaft) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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