Verwaltungsgerichtshof 91/10/0095

91/10/0095Verwaltungsgerichtshof20.01.1992

Regest

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Das Land Niederösterreich (NÖ Umweltanwaltschaft) hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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