Verwaltungsgerichtshof 91/10/0092

91/10/0092Verwaltungsgerichtshof29.10.1992

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Straf- und Kostenausspruch wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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