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91/10/0090•Verwaltungsgerichtshof 91/10/0090
91/10/0090Verwaltungsgerichtshof27.03.1995
Abstandnahme vom Parteiengehör Anforderung an ein Gutachten Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Beweismittel Sachverständigengutachten Beweismittel unzuständige Behörde Fischerei Forstrecht Grundsatz der Unbeschränktheit Gutachten Auswertung fremder Befunde Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung Vorliegen eines Gutachtens Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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