Verwaltungsgerichtshof 91/10/0087

91/10/0087Verwaltungsgerichtshof18.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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