Verwaltungsgerichtshof 91/10/0085

91/10/0085Verwaltungsgerichtshof13.12.1993

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Gegenschrift der XY-Apotheke Mag. B-KG, vertreten durch Dr. E, Rechtsanwalt in I, wird zurückgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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