Verwaltungsgerichtshof 91/10/0080

91/10/0080Verwaltungsgerichtshof26.02.1996

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 geschlossene Ortschaft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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