Verwaltungsgerichtshof 91/10/0079

91/10/0079Verwaltungsgerichtshof10.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1991

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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