Verwaltungsgerichtshof 91/10/0028

91/10/0028Verwaltungsgerichtshof14.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der beschwerdeführenden Partei S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren hinsichtlich Stempelgebühren wird abgewiesen.

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