Verwaltungsgerichtshof 91/10/0012

91/10/0012Verwaltungsgerichtshof17.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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