Verwaltungsgerichtshof 91/10/0002

91/10/0002Verwaltungsgerichtshof01.07.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.