Verwaltungsgerichtshof 91/09/0237

91/09/0237Verwaltungsgerichtshof26.11.1992

Regest

Fertigungsklausel Intimation Zurechnung von Bescheiden Zurechnung von Organhandlungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0237

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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