Verwaltungsgerichtshof 91/09/0231

91/09/0231Verwaltungsgerichtshof25.06.1992

Regest

Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen in Abgrenzung von den Aufgaben der Behörde Erfordernis des Sachverständigenbeweises Verfahren nach KOVG §4 Abs1 und §34) Besondere Rechtsprobleme Mittelbare Dienstbeschädigung Eignung von Aussagen Sachverständiger und von Befunden als Beweismittel Diverses Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Aufgaben Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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