Verwaltungsgerichtshof 91/09/0220

91/09/0220Verwaltungsgerichtshof23.04.1992

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0220

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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