Verwaltungsgerichtshof 91/09/0196

91/09/0196Verwaltungsgerichtshof20.02.1992

Regest

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1991090196.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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