Verwaltungsgerichtshof 91/09/0194

91/09/0194Verwaltungsgerichtshof20.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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