Verwaltungsgerichtshof 91/09/0191

91/09/0191Verwaltungsgerichtshof23.04.1992

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Fertigungsklausel Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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