Verwaltungsgerichtshof 91/09/0185

91/09/0185Verwaltungsgerichtshof16.01.1992

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen Allgemein Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Zumutbarer Beruf Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.01.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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