Verwaltungsgerichtshof 91/09/0131

91/09/0131Verwaltungsgerichtshof30.10.1991

Regest

Verhältnis zu anderen Materien Normen VStG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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