Verwaltungsgerichtshof 91/09/0113

91/09/0113Verwaltungsgerichtshof30.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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