Verwaltungsgerichtshof 91/09/0091

91/09/0091Verwaltungsgerichtshof26.09.1991

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Beweismittel Zeugenbeweis Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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