Verwaltungsgerichtshof 91/09/0086

91/09/0086Verwaltungsgerichtshof30.10.1991

Regest

Geldstrafe und Arreststrafe Ermessen besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Ermessen Ermessen Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Das Kostenbegehren der belangten Behörde wird gemäß § 47 Abs. 4 VwGG als unbegründet abgewiesen.

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