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91/09/0086•Verwaltungsgerichtshof 91/09/0086
91/09/0086Verwaltungsgerichtshof30.10.1991
Geldstrafe und Arreststrafe Ermessen besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Ermessen Ermessen Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Das Kostenbegehren der belangten Behörde wird gemäß § 47 Abs. 4 VwGG als unbegründet abgewiesen.
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