Verwaltungsgerichtshof 91/09/0085

91/09/0085Verwaltungsgerichtshof30.10.1991

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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