Verwaltungsgerichtshof 91/09/0070

91/09/0070Verwaltungsgerichtshof26.06.1991

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Ablehnung eines Beweismittels Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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