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91/09/0067•Verwaltungsgerichtshof 91/09/0067
91/09/0067Verwaltungsgerichtshof26.09.1991
Grundsatz der Unbeschränktheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Beweismittel Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein Sachverhalt Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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