Verwaltungsgerichtshof 91/09/0064

91/09/0064Verwaltungsgerichtshof26.06.1991

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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