Verwaltungsgerichtshof 91/09/0055

91/09/0055Verwaltungsgerichtshof30.10.1991

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei (Der Bund) hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei sowie das Kostenbegehren der belangten Behörde werden abgewiesen.

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