Verwaltungsgerichtshof 91/09/0043

91/09/0043Verwaltungsgerichtshof26.06.1991

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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