Verwaltungsgerichtshof 91/09/0037

91/09/0037Verwaltungsgerichtshof27.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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