Verwaltungsgerichtshof 91/09/0036

91/09/0036Verwaltungsgerichtshof26.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11. 510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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