Verwaltungsgerichtshof 91/09/0023

91/09/0023Verwaltungsgerichtshof25.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der beantragten Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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