Verwaltungsgerichtshof 91/09/0019

91/09/0019Verwaltungsgerichtshof25.04.1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Amtssachverständiger Person Bejahung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Unbestimmte Begriffe Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der beantragten Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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