Verwaltungsgerichtshof 91/08/0198

91/08/0198Verwaltungsgerichtshof20.10.1992

Regest

Parteiengehör Rechtliche Würdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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