Verwaltungsgerichtshof 91/08/0186

91/08/0186Verwaltungsgerichtshof12.05.1992

Regest

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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