Verwaltungsgerichtshof 91/08/0151

91/08/0151Verwaltungsgerichtshof17.12.1991

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt des Spruches Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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