Verwaltungsgerichtshof 91/08/0149

91/08/0149Verwaltungsgerichtshof16.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1992

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 23.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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