Verwaltungsgerichtshof 91/08/0145

91/08/0145Verwaltungsgerichtshof21.09.1993

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1993

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 22.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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