Verwaltungsgerichtshof 91/08/0124

91/08/0124Verwaltungsgerichtshof16.06.1992

Regest

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht Gesellschaftsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.150,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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