Verwaltungsgerichtshof 91/08/0108

91/08/0108Verwaltungsgerichtshof12.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 10.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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