Verwaltungsgerichtshof 91/08/0080

91/08/0080Verwaltungsgerichtshof20.10.1992

Regest

Anwendungsbereich des AVG §66 Abs4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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