Verwaltungsgerichtshof 91/08/0076

91/08/0076Verwaltungsgerichtshof17.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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