Verwaltungsgerichtshof 91/08/0069

91/08/0069Verwaltungsgerichtshof30.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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