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91/08/0065•Verwaltungsgerichtshof 91/08/0065
91/08/0065Verwaltungsgerichtshof07.07.1992
Intimation Zurechnung von Bescheiden Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Behördenbezeichnung Unterschrift des Genehmigenden Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Zurechnung von Bescheiden Intimation
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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